Fertigstellung der ICE-Strecke Berlin-Cottbus-Görlitz: Kreise und Kommunen beim Umbau der Bahnübergänge nicht alleine lassen

Die Landesregierung geht von einer Fertigstellung der ICE-Bahnstrecke von Berlin nach Görlitz bis 2038 aus. Das hat eine Anfrage des Spreewälder bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Benjamin Raschke und des verkehrspolitischen Sprechers der bündnisgrünen Landtagsfraktion Clemens Rostock ergeben. Der Ausbau der Strecke ist eine vom Bund finanzierte Maßnahme zur Unterstützung des Strukturwandels in der Lausitz. Offen bleiben der konkrete Zeitplan und ob auf 160 km/h oder auf 200 km/h Höchstgeschwindigkeit ausgebaut werden soll.

Trotz der Übernahme der Baukosten durch den Bund könnte bei dem angekündigten Ausbau eine finanzielle Belastung auf die öffentliche Hand vor Ort zukommen. Es müssten allein im Land Brandenburg 35 an der Strecke gelegene Bahnübergänge technisch angepasst werden. Die Kostenverteilung dafür erfolge grundsätzlich gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz, so die Landesregierung. Das bedeutet, dass zumindest Kommunen bei der Unter- oder Überführung an kommunalen Straßen durch Landesmittel entlastet werden. Die konkreten Anpassungen der Bahnübergänge können auf der Basis des aktuellen Planungsstandes allerdings noch nicht definiert werden.

Die Landesregierung gab nun auf Anfrage Raschkes bekannt, die Verhandlungen mit dem Bund über die Finanzierungskonditionen für den Ausbau von Eisenbahnstrecken seien noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung verfolge aber die generelle Zielstellung, möglichst keine den Landes- und Kommunalhaushalt zusätzlich belastende Regelungen zu finden.

„Die Landkreise dürfen bei den Kosten des Umbaus Bahnübergänge nicht allein gelassen werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Maßnahmen zum Umbau der Bahnübergänge ebenfalls aus den Töpfen des Strukturstärkungsgesetzes gestemmt werden“, sagt dazu Benjamin Raschke. Welcher Bahnübergang angepasst, umgebaut wird oder wegfällt, ist derzeit noch unklar.

Aktuell befindet sich das Land Brandenburg mit Sachsen immer noch in der Abstimmung, ob die Höchstgeschwindigkeit von Berlin bis Görlitz über 200 km/h oder lediglich 160 km/h betragen soll. Clemens Rostock weist darauf hin, dass bei Bahnstrecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 160 km/h in Deutschland Bahnübergänge unzulässig sind. Sollte die Variante 200 km/h kommen, müssten alle 35 Bahnübergänge ersatzlos aufgehoben oder durch Über- oder Unterführungen ersetzt werden.

Weitere Informationen und Hintergrund:

Der aktuelle Haushalt sieht vor, dass der kommunale Anteil im Zuge von Kreuzungsmaßnahmen nach Eisenbahnkreuzungsgesetz aus Landesmitteln finanziert werden soll (s. Haushalt 2021 – Einzelplan 11, MIL Kapitel 11 460 Titel 883 10).