Klimaschutzministerium fördert Starkregenvorsorge in Ostprignitz-Ruppin

Die Wahrscheinlichkeit für Extremwetter, dazu gehört auch Starkregen, nimmt zu. Das betrifft auch unseren Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Starkregen ist nicht nur eine Gefahr für Leib und Leben, sondern führt auch zu erheblichen, materiellen Schäden. Mit insgesamt 25 Mio. Euro fördert das Klimaschutzministerium ab 2024 Starkregenvorsorge in den Kommunen. Zu den Maßnahmen gehört auch, dass Kommunen bessere Informationen erhalten, um eine Risikobewertung für das Gemeindegebiet zu erstellen und danach zugeschnittene Pläne zur lokalen Risikominderung umzusetzen. Die Förderung ist Bestandteil der Klimaanpassungsstrategie des Landes Brandenburg.

Dazu erklärt der für Ostprignitz-Ruppin zuständige bündnisgrüne Abgeordnete Clemens-Rostock:

„Überschwemmungen, Unterspülungen, nasse Keller – Starkregen kann dramatische Folgen haben. Deswegen ist Starkregenvorsorge ein wichtiger Aspekt des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel. Um mit den Auswirkungen umgehen zu können, brauchen wir auch in den einzelnen Kommunen ein effektives Starkregenrisiko-Management. Die ab 2024 zur Verfügung stehenden Fördermittel sind ein wichtiger Beitrag, um Städte und Gemeinden in Ostprignitz-Ruppin ganz konkret vor Schäden durch Starkregen zu schützen.“  

Hintergrund:

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereich Starkregenvorsorge wird im Dezember 2023 veröffentlicht. Anträge sind ab Januar 2024 über das Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich. Für die ‘Starkregenvorsorge‘ stehen 19 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln bereit. Weitere bis zu sechs Millionen Euro stellt das Klimaschutzministerium zur Verfügung. Die Förderperiode läuft bis 2027. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie kommunale, nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen.

Gefördert werden Handlungskonzepte, die eine Bestandsanalyse, Gefährdungsanalyse, Risikoanalyse/Risikobeurteilung und Maßnahmenentwicklung enthalten. Gefördert werden darauf aufbauende bauliche und technische Maßnahmen, die zur Minimierung von Starkregengefahren wirksam beitragen. Dies umfasst insbesondere flächen- und linienhaften Maßnahmen sowie Objektschutzmaßnahmen.